Dr. Eberhard Baden
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Jahrgang 1951, Rechtsanwalt seit 1979
Dr. Eberhard Baden ist Namensgeber der Kanzlei und hat ihre Entwicklung über Jahrzehnte geprägt. Seit 1983 war er Partner der vormaligen Sozietät, zuletzt unter dem Namen „Heinle Baden Redeker Rechtsanwälte mbB“. Im Jahr 2016 gehörte er zu den Mitgründern der hieraus hervorgegangenen Kanzlei. Auch die zum 1. Juli 2026 neu aufgestellte Kanzlei hat er als Mitgründer begleitet. Auch wenn Dr. Baden zwischenzeitlich als Gesellschafter ausgeschieden ist, bleibt er der Kanzlei fachlich und freundschaftlich eng verbunden. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Verwaltungsrecht, insbesondere im Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Personalvertretungsrecht, verfügt er über eine besondere Expertise, von der die Kolleginnen und Kollegen außerordentlich profitieren. Er steht dem Team weiterhin mit seiner Erfahrung und Sachkunde in beratender Funktion zur Seite. Über viele Jahre war Dr. Baden außerdem im privaten Bau- und Architektenrecht tätig und führt auch in diesem Bereich die Zusatzqualifikation eines Fachanwalts. Dr. Baden ist als Dozent insbesondere im Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht tätig, unter anderem für die Deutsche Anwaltsakademie, private Fortbildungsanbieter sowie in der Aus- und Fortbildung von Personalräten. Seine besondere Sachkunde hat er zudem durch zahlreiche juristische Fachveröffentlichungen und Beiträge für Fachzeitschriften dokumentiert. Er ist Mitglied der Beiräte der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR – Immobilien- und Baurecht“ sowie „Der Personalrat“. Dr. Baden ist Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Verwaltungsrecht“. Bis 2019 war er zudem als Prüfer in der Zweiten juristischen Staatsprüfung tätig, seit Januar 2006 als Vorsitzender einer Prüfungskommission. Aufgrund entsprechender Fortbildungen ist Dr. Baden berechtigt, die Qualifikationen „NLP-Master“ (DVNLP) und „Coach“ (DVNLP) zu führen. Bei Bedarf steht er als Fach-Coach für öffentliches Dienstrecht zur Verfügung. Mehr...
Dr. Eberhard Baden ist Namensgeber der Kanzlei und hat ihre Entwicklung über Jahrzehnte geprägt. Seit 1983 war er Partner der vormaligen Sozietät, zuletzt unter dem Namen „Heinle Baden Redeker Rechtsanwälte mbB“. Im Jahr 2016 gehörte er zu den Mitgründern der hieraus hervorgegangenen Kanzlei. Auch die zum 1. Juli 2026 neu aufgestellte Kanzlei hat er als Mitgründer begleitet. Auch wenn Dr. Baden zwischenzeitlich als Gesellschafter ausgeschieden ist, bleibt er der Kanzlei fachlich und freundschaftlich eng verbunden. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Verwaltungsrecht, insbesondere im Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Personalvertretungsrecht, verfügt er über eine besondere Expertise, von der die Kolleginnen und Kollegen außerordentlich profitieren. Er steht dem Team weiterhin mit seiner Erfahrung und Sachkunde in beratender Funktion zur Seite. Über viele Jahre war Dr. Baden außerdem im privaten Bau- und Architektenrecht tätig und führt auch in diesem Bereich die Zusatzqualifikation eines Fachanwalts. Dr. Baden ist als Dozent insbesondere im Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht tätig, unter anderem für die Deutsche Anwaltsakademie, private Fortbildungsanbieter sowie in der Aus- und Fortbildung von Personalräten. Seine besondere Sachkunde hat er zudem durch zahlreiche juristische Fachveröffentlichungen und Beiträge für Fachzeitschriften dokumentiert. Er ist Mitglied der Beiräte der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR – Immobilien- und Baurecht“ sowie „Der Personalrat“. Dr. Baden ist Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Verwaltungsrecht“. Bis 2019 war er zudem als Prüfer in der Zweiten juristischen Staatsprüfung tätig, seit Januar 2006 als Vorsitzender einer Prüfungskommission. Aufgrund entsprechender Fortbildungen ist Dr. Baden berechtigt, die Qualifikationen „NLP-Master“ (DVNLP) und „Coach“ (DVNLP) zu führen. Bei Bedarf steht er als Fach-Coach für öffentliches Dienstrecht zur Verfügung. Mehr...
Dr. Andreas Gronimus
Rechtsanwalt
Jahrgang 1960, Rechtsanwalt seit 1989
Andreas Gronimus war von 1989 bis 2016 als Verbandsjurist, zuletzt seit 2001 in der Funktion eines Abteilungsleiters Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte sowie als Syndikus, für der Deutschen BundeswehrVerband tätig. In dieser Zeit war er zugleich als Anwalt zugelassen und hat „nebenberuflich“ gerade besonders schwierige Verfahren betreut und bundesweit auch vor den Obergerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht vertreten. Anlässlich des im Verband vorgesehenen Umzuges nach Berlin ist er dort ausgeschieden und seitdem in seinen Spezialgebieten des Soldaten-, Wehr- und öffentlichen Dienstrechts sowie insbesondere des Mitbestimmungsrechts selbständig tätig. Wie Dr. Baden ist er durch langjährige Mitarbeit in führenden juristischen Kommentaren und Beiträge in Fachzeitschriften ausgewiesen. Zu seinen besonderen Stärken zählt seine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bundeswehr und der Sicherheitsdienste, aber auch der Anwendung des EU-Rechts im öffentlichen Dienst. Mehr...
Andreas Gronimus war von 1989 bis 2016 als Verbandsjurist, zuletzt seit 2001 in der Funktion eines Abteilungsleiters Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte sowie als Syndikus, für der Deutschen BundeswehrVerband tätig. In dieser Zeit war er zugleich als Anwalt zugelassen und hat „nebenberuflich“ gerade besonders schwierige Verfahren betreut und bundesweit auch vor den Obergerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht vertreten. Anlässlich des im Verband vorgesehenen Umzuges nach Berlin ist er dort ausgeschieden und seitdem in seinen Spezialgebieten des Soldaten-, Wehr- und öffentlichen Dienstrechts sowie insbesondere des Mitbestimmungsrechts selbständig tätig. Wie Dr. Baden ist er durch langjährige Mitarbeit in führenden juristischen Kommentaren und Beiträge in Fachzeitschriften ausgewiesen. Zu seinen besonderen Stärken zählt seine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bundeswehr und der Sicherheitsdienste, aber auch der Anwendung des EU-Rechts im öffentlichen Dienst. Mehr...
Michael Brix
Fachanwalt für Familienrecht
Jahrgang 1967, Rechtsanwalt seit 1998
Michael Brix war langjährig in der Sozietät Wenning und Partner tätig, und ist in der Kanzlei in erster Linie für das Familienrecht zuständig; daneben bearbeitet er aber ebenso gerne und gut die Bereiche des Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts. Neben seiner Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bereitet er seine Anerkennung als Fachanwalt für Erbrecht vor. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Schwangerschaftshilfe über den Verein „Hoffnung für das Leben e.V.“ und im „Netzwerk Frühe Hilfen Bonn“. Mehr...
Michael Brix war langjährig in der Sozietät Wenning und Partner tätig, und ist in der Kanzlei in erster Linie für das Familienrecht zuständig; daneben bearbeitet er aber ebenso gerne und gut die Bereiche des Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts. Neben seiner Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bereitet er seine Anerkennung als Fachanwalt für Erbrecht vor. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Schwangerschaftshilfe über den Verein „Hoffnung für das Leben e.V.“ und im „Netzwerk Frühe Hilfen Bonn“. Mehr...
Norbert Fattler
Rechtsanwalt
Jahrgang 1969, Rechtsanwalt seit 2004
Rechtsanwalt Norbert Fattler ist in der Kanzlei als Experte für das Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in allen Fragen zum Arbeitsverhältnis von der Begründung bis zur Kündigung und Beendigung. Besonders hervorzuheben ist seine Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes. Aufgrund langjähriger Erfahrung ist Rechtsanwalt Fattler mit den Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst bestens vertraut. Zudem arbeitet er auf den Gebieten des Beamtenrechts und des Disziplinarrechts sowie des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts. Mehr...
Rechtsanwalt Norbert Fattler ist in der Kanzlei als Experte für das Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in allen Fragen zum Arbeitsverhältnis von der Begründung bis zur Kündigung und Beendigung. Besonders hervorzuheben ist seine Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes. Aufgrund langjähriger Erfahrung ist Rechtsanwalt Fattler mit den Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst bestens vertraut. Zudem arbeitet er auf den Gebieten des Beamtenrechts und des Disziplinarrechts sowie des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts. Mehr...
Jörn Zumbroich
Rechtsanwalt
Jahrgang 1973, Rechtsanwalt seit 2001
Rechtsanwalt Jörn Zumbroich ist in der Kanzlei als Experte für das allgemeine Zivilrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht und Finanzierungen tätig. Er berät und vertritt Sie in bürgerlichen, immobilienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechts- und Vertragsverhältnissen von der Begründung bis zur Beendigung und Abwicklung. Er gehörte langjährig der Sozietät Gehrke Zumbroich & Partner, Bonn/ Berlin als Gründungspartner an und stieß 2021 zum Team. Im Zentrum seiner Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht steht besonders die fachkundige Rechtsberatung hinsichtlich Unternehmensgründungen, Unternehmensumstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen. Im Rahmen dessen steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens geht. Außerdem berät er Unternehmer und Unternehmen zur passenden Unternehmensstruktur und zu Haftungsrisiken bzw. Haftungsvermeidungsstrategien. Hierzu gehören insbesondere auch die rechtssichere Ausarbeitung, Anpassung und Prüfung von Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Vorstands- und sonstigen unternehmensbezogenen Verträgen. Herr Zumbroich vertritt Sie auch außergerichtlich und gerichtlich bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen und den Gesellschaften selbst. Mehr...
Rechtsanwalt Jörn Zumbroich ist in der Kanzlei als Experte für das allgemeine Zivilrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht und Finanzierungen tätig. Er berät und vertritt Sie in bürgerlichen, immobilienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechts- und Vertragsverhältnissen von der Begründung bis zur Beendigung und Abwicklung. Er gehörte langjährig der Sozietät Gehrke Zumbroich & Partner, Bonn/ Berlin als Gründungspartner an und stieß 2021 zum Team. Im Zentrum seiner Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht steht besonders die fachkundige Rechtsberatung hinsichtlich Unternehmensgründungen, Unternehmensumstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen. Im Rahmen dessen steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens geht. Außerdem berät er Unternehmer und Unternehmen zur passenden Unternehmensstruktur und zu Haftungsrisiken bzw. Haftungsvermeidungsstrategien. Hierzu gehören insbesondere auch die rechtssichere Ausarbeitung, Anpassung und Prüfung von Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Vorstands- und sonstigen unternehmensbezogenen Verträgen. Herr Zumbroich vertritt Sie auch außergerichtlich und gerichtlich bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen und den Gesellschaften selbst. Mehr...






